Rechtsanwalts-Kosten

4. Rechtsschutzversicherung

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Mit einer solchen Versicherung zögern Sie möglicherweise weniger, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, und vermeiden so zusätzliche Kosten, die durch eine spätere Beratung entstehen könnten. Zudem können Sie sich ohne finanzielle Sorgen auf den Prozess konzentrieren.

 

Insbesondere bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung, da im gerichtlichen Verfahren erster Instanz grundsätzlich jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss, unabhängig davon ob sie gewinnt oder verliert.

 

Im Familienrecht hingegen übernimmt die Versicherung häufig nur die rechtliche Erstberatung – und das meist nur, wenn keine weitere anwaltliche Tätigkeit erfolgt. Daher empfiehlt es sich, vor dem Beratungsgespräch Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.

 

Gerne übernehme ich für Sie kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Da diese Leistung eigentlich gebührenpflichtig ist, leite ich eventuelle Rückfragen der Versicherung zu Ihrem Vertrag direkt an Sie weiter.

 

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

 

In manchen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten leider nicht, obwohl der Mandant zunächst davon ausging. Wenn eine Deckungszusage aufgrund der Dringlichkeit nicht abgewartet werden konnte, müssen Sie die Kosten dann selbst tragen. Sollten Sie also unsicher sein, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Überraschungen, vor der Beauftragung kurz mit Ihrer Versicherung zu sprechen und Ihre Situation zu schildern. 

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