Rechtliche Angelegenheiten können eine Herausforderung darstellen, und ich verstehe, dass der Aspekt der Kosten zusätzliche Fragen aufwerfen kann. Mein Ziel ist es, Ihnen in dieser Hinsicht die nötige Transparenz zu bieten. Auf dieser Seite möchte ich Ihnen einen verständlichen Überblick über Anwaltskosten, ihre Struktur und verschiedene Optionen verschaffen. Ich möchte, dass Sie von Anfang an Klarheit haben.
Es ist mir eine Herzensangelegenheit sicherzustellen, dass Sie als mein Mandant nicht unnötigen Kostenrisiken ausgesetzt sind. Meine Verpflichtung besteht darin, Sie entsprechend zu beraten und gemeinsam Lösungen zu finden.
Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen über die einzelnen Schritte:
Zusätzlich zu den angeführten Gebühren- und Kostenpositionen können grundsätzlich noch Post- und Telekommunikationspauschalen (grds. 20,00 € netto je Angelegenheit) und Kopier-/Scankosten sowie Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung gestellt werden.
Bevor Kosten überhaupt für Sie entstehen, lade Sie herzlich zu einem kostenfreien Erstkontakt per E-Mail oder Telefongespräch von bis zu 5 Minuten ein. Dieses Erstgespräch dient vor allem dazu, Ihre rechtliche Situation grob einzuordnen und zu klären, ob und wie ich Ihnen helfen kann. In diesem Rahmen können Sie mir Ihr Anliegen kurz schildern.
Was wird besprochen?
Kann ich Ihre Anfrage schnell und ohne großen rechtlichen Aufwand beantworten, erhalten Sie eine kostenfreie Rückmeldung von mir. Falls Ihre Frage in Art und/oder Umfang eine ausführliche Beratung erfordert, werde ich dies offen ansprechen und informiere Sie vorab über die Konditionen, zu denen ich Ihre Angelegenheit bearbeiten kann.
Ebenso kläre ich Ihre Fragen zur Organisation und dem Verfahrensablauf mit Ihnen. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine kostenpflichtige Bearbeitung durch mich wünschen.
In einer rechtlichen Erstberatung prüfe ich in einem gemeinsamen Gespräch von bis zu 1 Stunde Ihr Anliegen und zeige mögliche Lösungswege auf.
Bei Privatpersonen fallen hierfür gemäß § 34 RVG Kosten in Höhe von maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, also insgesamt 226,10 €, an. Falls Sie finanziell nicht gut gestellt sind, besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein für die Erstberatung zu beantragen. Diesen erhalten Sie auf Antrag beim Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist.
-> Außergerichtliche Kosten
Diese fallen an, wenn Ihr Anwalt Sie berät, Verträge prüft oder versucht, eine Einigung ohne Gericht zu erzielen. Dazu gehören:
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung.
-> Gerichtliche Kosten
Falls ein Rechtsstreit vor Gericht geht, entstehen zusätzlich:
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens richten sich nach dem sogenannten "Streitwert" – also dem objektiven Geldwert oder dem finanziellen Interesse des Streitgegenstands. Bei Zahlungsansprüchen entspricht der Streitwert der geforderten Summe. Die Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) legt fest, welche Gebühren in welcher Höhe je nach Streitwert anfallen.
Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei die Prozesskosten, wobei es jedoch auch Ausnahmen geben kann. Wichtig zu wissen: Jede Partei muss zunächst in Vorleistung treten. Nur wer den Prozess gewinnt, erhält die verauslagten Kosten erstattet. Eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe kann helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Zudem gibt es besondere Regelungen, etwa im
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Mit einer solchen Versicherung zögern Sie möglicherweise weniger, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, und vermeiden so zusätzliche Kosten, die durch eine spätere Beratung entstehen könnten. Zudem können Sie sich ohne finanzielle Sorgen auf den Prozess konzentrieren.
Insbesondere bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung, da im gerichtlichen Verfahren erster Instanz grundsätzlich jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss, unabhängig davon ob sie gewinnt oder verliert.
Im Familienrecht hingegen übernimmt die Versicherung häufig nur die rechtliche Erstberatung – und das meist nur, wenn keine weitere anwaltliche Tätigkeit erfolgt. Daher empfiehlt es sich, vor dem Beratungsgespräch Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.
Gerne übernehme ich für Sie kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Da diese Leistung eigentlich gebührenpflichtig ist, leite ich eventuelle Rückfragen der Versicherung zu Ihrem Vertrag direkt an Sie weiter.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
In manchen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten leider nicht, obwohl der Mandant zunächst davon ausging. Wenn eine Deckungszusage aufgrund der Dringlichkeit nicht abgewartet werden konnte, müssen Sie die Kosten dann selbst tragen. Sollten Sie also unsicher sein, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Überraschungen, vor der Beauftragung kurz mit Ihrer Versicherung zu sprechen und Ihre Situation zu schildern.
Finanzielle Sorgen sollten nicht den Zugang zu rechtlicher Hilfe verhindern. Wer die Anwalts- und Gerichtskosten nicht oder nicht vollständig selbst bezahlen kann, muss nicht auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten.
Für eine einfache Rechtsberatung in einem Fall, in dem noch kein Gerichtsverfahren läuft, können Sie mit einem geringen Einkommen oder wenig Vermögen einen Beratungshilfeschein bei Gericht (dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort) beantragen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Staatskasse die Vergütung des Rechtsanwalts. Sie müssen dann lediglich einen Beitrag von 15 € selbst tragen.
Bei Fragen zu Ihren individuellen Kosten berate ich Sie gern persönlich!
Ihre Fragen sind mir wichtig. Ich stehe bereit, Ihnen in allen Belangen rund um Anwaltskosten zur Seite zu stehen.
Bei Unsicherheiten oder spezifischen Anliegen zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Ich schätze Ihr Vertrauen sehr, und ich freue mich darauf, Sie auf Ihrem Weg zur rechtlichen Klarheit zu begleiten!
Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen oder Fragen zu meinen Dienstleistungen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.
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