Rechtsanwalts-Kosten

 

Rechtliche Angelegenheiten können eine Herausforderung darstellen, und ich verstehe, dass der Aspekt der Kosten zusätzliche Fragen aufwerfen kann. Mein Ziel ist es, Ihnen in dieser Hinsicht die nötige Transparenz zu bieten. Auf dieser Seite möchte ich Ihnen einen verständlichen Überblick über Anwaltskosten, ihre Struktur und verschiedene Optionen verschaffen. Ich möchte, dass Sie von Anfang an Klarheit haben.

 

Es ist mir eine Herzensangelegenheit sicherzustellen, dass Sie als mein Mandant nicht unnötigen Kostenrisiken ausgesetzt sind. Meine Verpflichtung besteht darin, Sie entsprechend zu beraten und gemeinsam Lösungen zu finden. 

 

Nachfolgend erhalten Sie nähere Informationen über die einzelnen Schritte:

  1. Kostenfreier Erstkontakt
  2. Rechtliche Erstberatung
  3. Außergerichtliche und gerichtliche Kosten
  4. Rechtsschutzversicherung
  5. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

 

Zusätzlich zu den angeführten Gebühren- und Kostenpositionen können grundsätzlich noch Post- und Telekommunikationspauschalen (grds. 20,00 € netto je Angelegenheit) und Kopier-/Scankosten sowie Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung gestellt werden.

1. Kostenfreier Erstkontakt - Ihr erster Schritt zur rechtlichen Sicherheit:

Bevor Kosten überhaupt für Sie entstehen, lade Sie herzlich zu einem kostenfreien Erstkontakt per E-Mail oder Telefongespräch von bis zu 5 Minuten ein. Dieses Erstgespräch dient vor allem dazu, Ihre rechtliche Situation grob einzuordnen und zu klären, ob und wie ich Ihnen helfen kann. In diesem Rahmen können Sie mir Ihr Anliegen kurz schildern. 

 

Was wird besprochen?

  • Eine erste Einschätzung Ihres Anliegens
  • Mögliche nächste Schritte
  • Informationen zu den voraussichtlichen Kosten oder einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung

Kann ich Ihre Anfrage schnell und ohne großen rechtlichen Aufwand beantworten, erhalten Sie eine kostenfreie Rückmeldung von mir. Falls Ihre Frage in Art und/oder Umfang eine ausführliche Beratung erfordert, werde ich dies offen ansprechen und informiere Sie vorab über die Konditionen, zu denen ich Ihre Angelegenheit bearbeiten kann. 

 

Ebenso kläre ich Ihre Fragen zur Organisation und dem Verfahrensablauf mit Ihnen. Sie können dann entscheiden, ob Sie eine kostenpflichtige Bearbeitung durch mich wünschen.

2. Rechtliche Erstberatung - Prüfung Ihres Anliegens:

In einer rechtlichen Erstberatung prüfe ich in einem gemeinsamen Gespräch von bis zu 1 Stunde Ihr Anliegen und zeige mögliche Lösungswege auf. 

 

Bei Privatpersonen fallen hierfür gemäß § 34 RVG Kosten in Höhe von maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, also insgesamt 226,10 €, an. Falls Sie finanziell nicht gut gestellt sind, besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein für die Erstberatung zu beantragen. Diesen erhalten Sie auf Antrag beim Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

3. Außergerichtliche und gerichtliche Kosten

-> Außergerichtliche Kosten


Diese fallen an, wenn Ihr Anwalt Sie berät, Verträge prüft oder versucht, eine Einigung ohne Gericht zu erzielen. Dazu gehören:

  • Erstberatung oder ausführliche Rechtsberatung
  • Schreiben und Verhandlungen mit der Gegenseite
  • Prüfung von Verträgen oder anderen Dokumenten

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung.

 

-> Gerichtliche Kosten


Falls ein Rechtsstreit vor Gericht geht, entstehen zusätzlich:

  • Gerichtskosten, die für die Bearbeitung des Falls durch das Gericht anfallen
  • Anwaltskosten für die Vertretung im Prozess
  • Kosten für Sachverständige oder Zeugen, falls diese notwendig sind

Die Kosten eines Gerichtsverfahrens richten sich nach dem sogenannten "Streitwert" – also dem objektiven Geldwert oder dem finanziellen Interesse des Streitgegenstands. Bei Zahlungsansprüchen entspricht der Streitwert der geforderten Summe. Die Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) legt fest, welche Gebühren in welcher Höhe je nach Streitwert anfallen.

 

Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei die Prozesskosten, wobei es jedoch auch Ausnahmen geben kann. Wichtig zu wissen: Jede Partei muss zunächst in Vorleistung treten. Nur wer den Prozess gewinnt, erhält die verauslagten Kosten erstattet. Eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe kann helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

 

Zudem gibt es besondere Regelungen, etwa im

  • Familienrecht: 
    In familienrechtlichen Verfahren gilt meist eine abweichende Regel vom Grundsatz der Kostentragung. Hier trägt jede Partei die Kosten für ihren eigenen Anwalt selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
     
  • Arbeitsrecht: 
    Im Arbeitsrecht gibt es eine besondere Regelung: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht werden die Anwaltskosten nicht erstattet. Das bedeutet, dass jede Partei ihre eigenen Kosten tragen muss – unabhängig davon, wer gewinnt. Erst in den höheren Instanzen gilt die übliche Regelung, bei der der Verlierer die Kosten übernimmt.

4. Rechtsschutzversicherung

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Mit einer solchen Versicherung zögern Sie möglicherweise weniger, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, und vermeiden so zusätzliche Kosten, die durch eine spätere Beratung entstehen könnten. Zudem können Sie sich ohne finanzielle Sorgen auf den Prozess konzentrieren.

 

Insbesondere bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung, da im gerichtlichen Verfahren erster Instanz grundsätzlich jede Partei ihre Kosten selbst tragen muss, unabhängig davon ob sie gewinnt oder verliert.

 

Im Familienrecht hingegen übernimmt die Versicherung häufig nur die rechtliche Erstberatung – und das meist nur, wenn keine weitere anwaltliche Tätigkeit erfolgt. Daher empfiehlt es sich, vor dem Beratungsgespräch Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.

 

Gerne übernehme ich für Sie kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Da diese Leistung eigentlich gebührenpflichtig ist, leite ich eventuelle Rückfragen der Versicherung zu Ihrem Vertrag direkt an Sie weiter.

 

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

 

In manchen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten leider nicht, obwohl der Mandant zunächst davon ausging. Wenn eine Deckungszusage aufgrund der Dringlichkeit nicht abgewartet werden konnte, müssen Sie die Kosten dann selbst tragen. Sollten Sie also unsicher sein, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Überraschungen, vor der Beauftragung kurz mit Ihrer Versicherung zu sprechen und Ihre Situation zu schildern. 

5. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe - Unterstützung, wenn Sie sie brauchen:

Finanzielle Sorgen sollten nicht den Zugang zu rechtlicher Hilfe verhindern. Wer die Anwalts- und Gerichtskosten nicht oder nicht vollständig selbst bezahlen kann, muss nicht auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten.

 

Für eine einfache Rechtsberatung in einem Fall, in dem noch kein Gerichtsverfahren läuft, können Sie mit einem geringen Einkommen oder wenig Vermögen einen Beratungshilfeschein bei Gericht (dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort) beantragen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Staatskasse die Vergütung des Rechtsanwalts. Sie müssen dann lediglich einen Beitrag von 15 € selbst tragen.

 

 

 

 

Bei Fragen zu Ihren individuellen Kosten berate ich Sie gern persönlich!

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)


Das Honorar, das ein Rechtsanwalt für seine Dienstleistungen berechnen kann, ist in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt und legt die Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten in Deutschland fest. 

Die Höhe der Gebühren orientiert sich am Gegenstandswert, der sich nach dem "Wert" der jeweiligen Angelegenheit oder des Rechtsstreits richtet. Das RVG schafft eine klare Struktur und Transparenz für die Berechnung der Anwaltsgebühren. 

In der Regel orientieren sich Anwälte an den gesetzlich vorgegebenen Sätzen, es sei denn, es wird eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen.

Honorarvereinbarung


Honorarvereinbarungen bieten Flexibilität und ermöglichen Anwälten und Mandanten, die Höhe der anwaltlichen Vergütung individuell zu vereinbaren. Dies kann im Rahmen des RVG oder auch abweichend davon geschehen. 

Die genaue Höhe des Honorars sowie die Zahlungsmodalitäten werden festgelegt und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. 

Diese Form der Honorarvereinbarung ermöglicht eine maßgeschneiderte Regelung, die den Bedürfnissen und Gegebenheiten des Mandanten gerecht wird.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe


Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind staatliche Unterstützungsleistungen, die Mandanten in finanziellen Schwierigkeiten den Zugang zu rechtlicher Beratung und gerichtlicher Vertretung ermöglichen. 

Beratungshilfe: 
Unter Beratungshilfe erhalten bedürftige Mandanten finanzielle Unterstützung für außergerichtliche Rechtsberatungskosten. Die Gebühren des Anwalts werden dabei vom Staat übernommen. 

Prozesskostenhilfe: 
Bei Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat die Kosten für das Gerichtsverfahren, wenn der Mandant nicht in der Lage ist, die Prozesskosten selbst zu tragen. Hierbei kann sowohl für die Anwaltskosten als auch für die Gerichtskosten Unterstützung gewährt werden. 

Voraussetzungen:
Es ist wichtig zu beachten, dass für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der finanziellen Situation des Mandanten erfüllt sein müssen. 

Ich stehe Ihnen bei Fragen zu diesen Themen gerne zur Verfügung und unterstütze Sie bei Bedarf bei der Beantragung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.

Ihre Fragen sind mir wichtig. Ich stehe bereit, Ihnen in allen Belangen rund um Anwaltskosten zur Seite zu stehen. 

Bei Unsicherheiten oder spezifischen Anliegen zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. 

Ich schätze Ihr Vertrauen sehr, und ich freue mich darauf, Sie auf Ihrem Weg zur rechtlichen Klarheit zu begleiten!

Klaudia Krack
Rechtsanwältin

Telefon: 0176 72478542

E-Mail:   klaudia.krack@kanzlei-krack.de

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Kontaktieren Sie mich!

Ich bin für Sie da.

Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen oder Fragen zu meinen Dienstleistungen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

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