-> Außergerichtliche Kosten
Diese fallen an, wenn Ihr Anwalt Sie berät, Verträge prüft oder versucht, eine Einigung ohne Gericht zu erzielen. Dazu gehören:
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung.
-> Gerichtliche Kosten
Falls ein Rechtsstreit vor Gericht geht, entstehen zusätzlich:
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens richten sich nach dem sogenannten "Streitwert" – also dem objektiven Geldwert oder dem finanziellen Interesse des Streitgegenstands. Bei Zahlungsansprüchen entspricht der Streitwert der geforderten Summe. Die Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) legt fest, welche Gebühren in welcher Höhe je nach Streitwert anfallen.
Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei die Prozesskosten, wobei es jedoch auch Ausnahmen geben kann. Wichtig zu wissen: Jede Partei muss zunächst in Vorleistung treten. Nur wer den Prozess gewinnt, erhält die verauslagten Kosten erstattet. Eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe kann helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Zudem gibt es besondere Regelungen, etwa im
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.