Rechtsanwalts-Kosten

3. Außergerichtliche und gerichtliche Kosten

-> Außergerichtliche Kosten


Diese fallen an, wenn Ihr Anwalt Sie berät, Verträge prüft oder versucht, eine Einigung ohne Gericht zu erzielen. Dazu gehören:

  • Erstberatung oder ausführliche Rechtsberatung
  • Schreiben und Verhandlungen mit der Gegenseite
  • Prüfung von Verträgen oder anderen Dokumenten

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung.

 

-> Gerichtliche Kosten


Falls ein Rechtsstreit vor Gericht geht, entstehen zusätzlich:

  • Gerichtskosten, die für die Bearbeitung des Falls durch das Gericht anfallen
  • Anwaltskosten für die Vertretung im Prozess
  • Kosten für Sachverständige oder Zeugen, falls diese notwendig sind

Die Kosten eines Gerichtsverfahrens richten sich nach dem sogenannten "Streitwert" – also dem objektiven Geldwert oder dem finanziellen Interesse des Streitgegenstands. Bei Zahlungsansprüchen entspricht der Streitwert der geforderten Summe. Die Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) legt fest, welche Gebühren in welcher Höhe je nach Streitwert anfallen.

 

Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei die Prozesskosten, wobei es jedoch auch Ausnahmen geben kann. Wichtig zu wissen: Jede Partei muss zunächst in Vorleistung treten. Nur wer den Prozess gewinnt, erhält die verauslagten Kosten erstattet. Eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe kann helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

 

Zudem gibt es besondere Regelungen, etwa im

  • Familienrecht: 
    In familienrechtlichen Verfahren gilt meist eine abweichende Regel vom Grundsatz der Kostentragung. Hier trägt jede Partei die Kosten für ihren eigenen Anwalt selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
     
  • Arbeitsrecht: 
    Im Arbeitsrecht gibt es eine besondere Regelung: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht werden die Anwaltskosten nicht erstattet. Das bedeutet, dass jede Partei ihre eigenen Kosten tragen muss – unabhängig davon, wer gewinnt. Erst in den höheren Instanzen gilt die übliche Regelung, bei der der Verlierer die Kosten übernimmt.

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