Finanzielle Sorgen sollten nicht den Zugang zu rechtlicher Hilfe verhindern. Wer die Anwalts- und Gerichtskosten nicht oder nicht vollständig selbst bezahlen kann, muss nicht auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten.
Für eine einfache Rechtsberatung in einem Fall, in dem noch kein Gerichtsverfahren läuft, können Sie mit einem geringen Einkommen oder wenig Vermögen einen Beratungshilfeschein bei Gericht (dem Amtsgericht an Ihrem Wohnort) beantragen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Staatskasse die Vergütung des Rechtsanwalts. Sie müssen dann lediglich einen Beitrag von 15 € selbst tragen.
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