Rechtsanwalts-Honorar

 

Rechtliche Angelegenheiten können eine Herausforderung darstellen, und ich verstehe, dass der Aspekt der Kosten zusätzliche Fragen aufwerfen kann. Mein Ziel ist es, Ihnen in dieser Hinsicht die nötige Transparenz zu bieten. Auf dieser Seite möchte ich Ihnen einen verständlichen Überblick über Anwaltskosten, ihre Struktur und verschiedene Optionen verschaffen.

Es ist mir eine Herzensangelegenheit sicherzustellen, dass Sie als mein Mandant nicht unnötigen Kostenrisiken ausgesetzt sind. Meine Verpflichtung besteht darin, Sie entsprechend zu beraten und gemeinsam Lösungen zu finden.

Ihr erster Schritt zur rechtlichen Sicherheit: Das Erstgespräch:

Bevor Kosten überhaupt eine Rolle spielen, lade Sie herzlich zu einem kostenfreien Erstgespräch ein. 

Hierbei geht es darum, Ihr Anliegen zu besprechen, Ihnen zu erklären, wie ich Ihnen helfen kann, und auch darum, mögliche Kosten bereits im Vorfeld zu thematisieren. Ich möchte, dass Sie von Anfang an Klarheit haben.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Gesetzliche Gebühren

Die Gebühren, die ein Rechtsanwalt für seine Dienstleistungen erheben kann, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Das RVG orientiert sich dabei am Gegenstandswert, der sich nach dem "Wert" der jeweiligen Angelegenheit richtet.

Erstberatung: Rechtliche Prüfung Ihres Anliegens

Für eine Erstberatung, in der ich Ihr Anliegen analysiere und mögliche Lösungswege bespreche, fallen bei Privatpersonen Kosten in Höhe von maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer an (gemäß § 34 RVG).

Falls Sie finanziell nicht gut gestellt sind, besteht die Möglichkeit, einen Beratungsschein für die Erstberatung zu beantragen. Diesen erhalten Sie beim Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

Individuelle Honorarvereinbarungen: Ihre Bedürfnisse im Fokus:

Neben der Honorarabrechnung nach dem gesetzlich geregelten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) besteht die Möglichkeit, eine individuelle Honorarvereinbarung zu schließen. 

Ich weiß, dass jeder Fall einzigartig ist. Daher biete ich individuelle Honorarvereinbarungen an, die sich an Ihren Bedürfnissen orientieren. Transparent und fair – so gestalten wir die Zusammenarbeit, damit Sie stets wissen, was auf Sie zukommt.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe: Unterstützung, wenn Sie sie brauchen:

Finanzielle Sorgen sollten nicht den Zugang zu rechtlicher Hilfe behindern. Ich informiere Sie über die Möglichkeiten der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, um sicherzustellen, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen.

 

Honorar nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)


Das Honorar, das ein Rechtsanwalt für seine Dienstleistungen berechnen kann, ist in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt und legt die Gebühren für anwaltliche Tätigkeiten in Deutschland fest. 

Die Höhe der Gebühren orientiert sich am Gegenstandswert, der sich nach dem "Wert" der jeweiligen Angelegenheit oder des Rechtsstreits richtet. Das RVG schafft eine klare Struktur und Transparenz für die Berechnung der Anwaltsgebühren. 

In der Regel orientieren sich Anwälte an den gesetzlich vorgegebenen Sätzen, es sei denn, es wird eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen.

Honorarvereinbarung


Honorarvereinbarungen bieten Flexibilität und ermöglichen Anwälten und Mandanten, die Höhe der anwaltlichen Vergütung individuell zu vereinbaren. Dies kann im Rahmen des RVG oder auch abweichend davon geschehen. 

Die genaue Höhe des Honorars sowie die Zahlungsmodalitäten werden festgelegt und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. 

Diese Form der Honorarvereinbarung ermöglicht eine maßgeschneiderte Regelung, die den Bedürfnissen und Gegebenheiten des Mandanten gerecht wird.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe


Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind staatliche Unterstützungsleistungen, die Mandanten in finanziellen Schwierigkeiten den Zugang zu rechtlicher Beratung und gerichtlicher Vertretung ermöglichen. 

Beratungshilfe: 
Unter Beratungshilfe erhalten bedürftige Mandanten finanzielle Unterstützung für außergerichtliche Rechtsberatungskosten. Die Gebühren des Anwalts werden dabei vom Staat übernommen. 

Prozesskostenhilfe: 
Bei Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat die Kosten für das Gerichtsverfahren, wenn der Mandant nicht in der Lage ist, die Prozesskosten selbst zu tragen. Hierbei kann sowohl für die Anwaltskosten als auch für die Gerichtskosten Unterstützung gewährt werden. 

Voraussetzungen:
Es ist wichtig zu beachten, dass für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Prozesskostenhilfe bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der finanziellen Situation des Mandanten erfüllt sein müssen. 

Ich stehe Ihnen bei Fragen zu diesen Themen gerne zur Verfügung und unterstütze Sie bei Bedarf bei der Beantragung von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe.

Ihre Fragen sind mir wichtig. Ich stehe bereit, Ihnen in allen Belangen rund um Anwaltskosten zur Seite zu stehen. 

Bei Unsicherheiten oder spezifischen Anliegen zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. 

Ich schätze Ihr Vertrauen sehr, und ich freue mich darauf, Sie auf Ihrem Weg zur rechtlichen Klarheit zu begleiten!

Klaudia Krack
Rechtsanwältin

Telefon: 0176 72478542

E-Mail:   klaudia.krack@kanzlei-krack.de

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Kontaktieren Sie mich!

Ich bin für Sie da.

Wenn Sie rechtlichen Beistand benötigen oder Fragen zu meinen Dienstleistungen haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

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