Rechtsanwalts-Kosten

2. Rechtliche Erstberatung - Prüfung Ihres Anliegens:

In einer rechtlichen Erstberatung prüfe ich in einem gemeinsamen Gespräch von bis zu 1 Stunde Ihr Anliegen und zeige mögliche Lösungswege auf. 

 

Bei Privatpersonen fallen hierfür gemäß § 34 RVG Kosten in Höhe von maximal 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer, also insgesamt 226,10 €, an. Falls Sie finanziell nicht gut gestellt sind, besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein für die Erstberatung zu beantragen. Diesen erhalten Sie auf Antrag beim Amtsgericht, das für Ihren Wohnort zuständig ist.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.